Heizung & Energie

Bin ich vom Heizungstausch betroffen?

Ob du tauschen musst, hängt von genau vier Faktoren ab: Alter deiner Heizung, Heizungstyp, wann du Eigentümer wurdest — und in welcher Stadt du wohnst. Hier findest du deine Antwort.

Mit ChecklisteGeprüft: März 2026 · GEG § 72 + kommunale Wärmeplanung

Kurzantwort

label: Kurzantwort

Die meisten Hausbesitzer müssen ihre Heizung nicht sofort tauschen. Eine Pflicht besteht nur wenn: dein Gas- oder Ölkessel älter als 30 Jahre ist (und kein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist), du ein Haus neu gekauft oder geerbt hast, oder du eine neue Heizung einbauen willst und in einer Großstadt wohnst. Funktionierende Heizungen jeder Art dürfen weiterlaufen. Wer das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der Tauschpflicht dauerhaft befreit.

Klicke durch die vier Punkte — am Ende siehst du, was das für dein Haus bedeutet.

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id: “2” title: Ich habe das Haus gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen badge: 2 Jahre Frist badgeClass: rg-badge-pill–orange


Nach einem Eigentümerwechsel gelten 2 Jahre Übergangsfrist für alle Nachrüstpflichten — unabhängig vom Alter der Heizung. ::check-item


id: “3” title: Ich möchte eine neue Heizung einbauen — und wohne in einer Großstadt badge: Ab 30.06.2026 badgeClass: rg-badge-pill–orange


Ab 30. Juni 2026: In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die neue Heizung die 65-Prozent-Regel erfüllen — sofern das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bis dahin nicht in Kraft tritt. ::check-item


id: “4” title: Ich bewohne das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst badge: Befreit badgeClass: rg-badge-pill–green


Diese Ausnahme befreit dauerhaft von der Heizungs-Tauschpflicht — aber nur für die aktuelle Person, nicht beim Verkauf. ::result


when: “4” class: rg-result-box–befreit icon: pi pi-check-circle title: Du bist von der Tauschpflicht befreit noteLabel: “Wichtig:” noteText: Wenn du das Haus verkaufst, erlischt diese Ausnahme. Der neue Eigentümer hat dann 2 Jahre Zeit für die Nachrüstpflichten.


Da du das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnst, bist du dauerhaft von der Heizungs-Tauschpflicht nach § 72 GEG ausgenommen. Du musst nichts tun — solange du der Eigentümer bleibst. ::result


when: “1” class: rg-result-box–betroffen icon: pi pi-exclamation-circle title: Du bist betroffen — handle jetzt noteLabel: “Nächster Schritt:” noteText: Energieberater einschalten, Wärmeplan deiner Kommune prüfen, dann Förderantrag vor Auftragserteilung stellen.


Deine Heizung fällt unter die Tauschpflicht nach § 72 GEG. Das bedeutet: Du musst sie austauschen — und das ist gleichzeitig eine Chance auf bis zu 70% Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). ::result


when: “2|3” class: rg-result-box–pruefen icon: pi pi-info-circle title: Prüfen lohnt sich — individuell verschieden noteText: Elina analysiert das für dein Haus in wenigen Minuten.


Deine Situation ist nicht eindeutig mit einer Checkliste klärbar. Ob und wann du handeln musst, hängt von den konkreten Details deines Hauses ab — Heizungstyp, Baujahr, Gemeindegröße und Wärmeplan.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet präzise nach Heizungstyp und Alter. Nicht jede alte Heizung ist automatisch tauschpflichtig.

Wie erkenne ich meinen Kesseltyp?

Wer ein Haus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, tritt in alle bestehenden Pflichten des GEG ein — hat aber eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem Datum des Eigentümerwechsels.

Das betrifft drei mögliche Nachrüstpflichten:

Beim Hauskauf: GEG-Pflichten vor Vertragsunterzeichnung klären

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date: 30. Juni 2026 title: Wärmeplanung Großstädte — Stichtag für Kommunen über 100.000 Einwohner marker: “!” dotClass: rg-tl-dot–soon


Danach ist klar, ob in deiner Stadt Fernwärme kommt oder du auf individuelle Lösung setzen musst. Ab diesem Datum gilt in Großstädten die 65%-Regel auch für Bestandsgebäude — sofern das neue GMG nicht vorher in Kraft tritt. ::timeline-item


date: Vor 1. Juli 2026 (geplant) title: Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) — Reform des GEG marker: “?” dotClass: rg-tl-dot–soon


Die 65%-Regel soll wegfallen. Mehr Technologieoffenheit, neue Quoten für grüne Brennstoffe ab 2029. Bis Inkrafttreten gilt das aktuelle GEG. ::timeline-item


date: 30. Juni 2028 title: Wärmeplanung alle Kommunen — auch Städte unter 100.000 Einwohner marker: “⏱” dotClass: rg-tl-dot–future


Dann haben alle Kommunen in Deutschland ihre Wärmeplanung vorgelegt. Für ländliche Gebiete gilt ab diesem Datum ebenfalls die 65%-Regel (oder das dann gültige GMG). ::timeline-item


date: Ab 2029 title: Steigende Grüngasquoten — und steigender CO₂-Preis marker: “⏱” dotClass: rg-tl-dot–future


Unabhängig vom GMG steigt der CO₂-Preis auf mindestens 65 €/t. Gas- und Ölheizungen werden dadurch im Betrieb spürbar teurer. Eine Modernisierung lohnt sich dann wirtschaftlich fast immer.

Wer tauschen muss, profitiert von attraktiver staatlicher Förderung. Aber der Teufel steckt im Detail der Rechnung.

Beispielrechnung: Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus

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title: Kesseltyp nicht prüfen vor dem Kauf

Wer ein Haus kauft, ohne zu wissen ob die Heizung ein tauschpflichtiger Konstanttemperaturkessel ist, kauft unter Umständen eine teure Überraschung mit. Diese Kosten gehören in die Kaufpreisverhandlung. ::mistake-item


title: Altbewohner-Ausnahme beim Verkauf vergessen

Wer das Haus seit vor 2002 selbst bewohnt und deshalb von der Tauschpflicht befreit ist, muss beim Verkauf transparent sein. Der Käufer ist nicht befreit und hat nur 2 Jahre Zeit.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen

Individuell statt Durchschnitt

Bist du wirklich betroffen?

Ob das GEG dich betrifft, hängt von deinem konkreten Kesseltyp, Baujahr, deiner Gemeindegröße und dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs ab. Elina beantwortet das in wenigen Minuten — präzise für dein Haus.

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