label: Kurzantwort
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, welche Heizungen noch eingebaut werden dürfen und welche energetischen Mindeststandards Gebäude einhalten müssen. Für die meisten Hausbesitzer gilt: Sofortiger Handlungszwang besteht nicht. Eine funktionierende Heizung darf weiter laufen. Pflichten entstehen vor allem beim Eigentümerwechsel, bei geplanter Sanierung oder wenn deine Heizung älter als 30 Jahre ist. Der entscheidende Stichtag: 30. Juni 2026 — dann müssen Großstädte ihre Wärmeplanung vorlegen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 in Kraft. Es fasst drei ältere Gesetze zusammen und regelt seither, wie viel Energie Gebäude verbrauchen dürfen und welche Heizungssysteme eingebaut werden dürfen. Ziel: Bis 2045 sollen alle Gebäude in Deutschland klimaneutral beheizt werden.
Im Januar 2024 trat eine wichtige Novelle in Kraft — bekannt als das “Heizungsgesetz”. Kernpunkt: Neu eingebaute Heizungen müssen mindestens 65% ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Diese Regel gilt allerdings nicht sofort überall, sondern ist an die kommunale Wärmeplanung geknüpft.
variant: info title: Wichtig: GEG wird gerade reformiert
Die neue Bundesregierung plant das GEG durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Die 65-Prozent-Regel soll abgeschafft werden. Ein Gesetzesentwurf ist für April 2026 angekündigt, das Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026. Bis dahin gilt das aktuelle GEG unverändert.
Ob und wie das GEG dich betrifft, hängt von drei Faktoren ab: Zustand deiner Heizung, geplante Maßnahmen und dem Stichtag in deiner Kommune.
Ausnahme: Eigenbewohner seit vor 2002
Dieser Stichtag ist für Hausbesitzer in Großstädten besonders wichtig — und wird von vielen Medien missverständlich dargestellt.
Was tatsächlich passiert: Alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zu diesem Datum ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Dieser Plan zeigt, welche Stadtteile an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden und wo Hausbesitzer auf individuelle Lösungen (Wärmepumpe, Pellets etc.) angewiesen sein werden.
Was das für dich bedeutet: Erst wenn du weißt, ob Fernwärme in deiner Straße kommt, kannst du eine fundierte Heizungsentscheidung treffen. Wer jetzt vorschnell eine teure Wärmepumpe einbaut, obwohl in zwei Jahren Fernwärme kommt, hat unter Umständen Geld verschwendet.
variant: brand title: Kluge Strategie: Wärmeplan abwarten
- Liegt dein Wärmeplan noch nicht vor? Dann vor einer Heizungsinvestition warten.
- Ist deine aktuelle Heizung reparabel? Reparieren statt vorschnell tauschen.
- Notfall-Einbau nötig? Übergangsweise auch Gas-/Ölheizung mit Wasserstoff-Umrüstoption erlaubt.
- Für kleinere Kommunen (< 100.000 Einw.) gilt der Stichtag erst zum 30. Juni 2028.
Der Staat fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen großzügig. Aber Vorsicht: Die genannten Prozentzahlen beziehen sich auf die förderfähigen Kosten — und die sind nicht identisch mit deinen Gesamtkosten.
Die ehrliche Förderrechnung: Beispiel Wärmepumpe
Warum nicht weniger? Was viele übersehen:
Die 3 Regeln die du kennen musst — bevor du anfängst
::rahmen-item
number: “②” title: Eigenleistung: nur Material
Eigenleistung senkt deine Kosten — aber nur die Materialkosten werden anerkannt. Deine eigenen Arbeitsstunden zählen nicht. Der Materialanteil muss durch Rechnung nachgewiesen werden. ::rahmen-item
number: “③” title: Rechnung auf deinen Namen
Die Handwerkerrechnung muss auf dich ausgestellt sein. Barzahlung schließt den Förderanspruch aus. Der Zahlungsnachweis (Kontoauszug) wird dem Antrag beigelegt.
::mistake-item
title: Förderquote auf Gesamtkosten rechnen
“20% Förderung auf 18.000 € = 3.600 €” klingt einfach — stimmt aber nicht. Die Förderung gilt auf die förderfähigen Kosten, nicht auf den Gesamtbetrag inkl. nicht-förderfähiger Positionen. ::mistake-item
title: Ohne Energieberater die Förderung beantragen
Für die meisten Bundesförderung-Programme ist ein zertifizierter Energieberater (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle-Liste) Pflicht. Ohne ihn gibt es keine maximale Förderung. ::mistake-item
title: Ausnahme für Altbesitzer vergessen
Wer sein Haus seit vor dem 01.02.2002 selbst bewohnt, ist von der Heizungs-Tauschpflicht befreit. Viele wissen das nicht — und tauschen unnötig.
