label: Kurzantwort
Eine Heizung muss nicht automatisch ausgetauscht werden wenn sie alt ist. Konkrete Tauschpflicht besteht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur für Konstanttemperaturkessel auf Gas- oder Ölbasis, die älter als 30 Jahre sind — außer du bewohnst das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst. Wer ein Haus kauft oder erbt, hat 2 Jahre Zeit. Für alle anderen gilt: Reparieren ist immer erlaubt.
Altbewohner-Ausnahme: Seit vor 2002 selbst bewohnt
Eine gesetzliche Pflicht ist eine Sache — wirtschaftliche Vernunft eine andere. Hier sind die wichtigsten Signale dass ein Tausch sich lohnt auch wenn keine Pflicht besteht:
